Groß-Winternheim ist seit 1972 ein Gemeindeteil von Ingelheim am Rhein.
Der Ort verlor 1972 seine Eigenständigkeit und wurde von der Stadt Ingelheim am Rhein eingemeindet. Seitdem trägt er den Ortsteilnamen Groß-Winternheim. Aufgrund des Eingemeindungsvertrages verfügt Groß-Winternheim über einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher. Im Jahre 1999 beschloss die Stadt Ingelheim die Auflösung des Ortsbezirkes Groß-Winternheim, um Ortsvorsteher und Ortsbeirat abzuschaffen, weil die Rheinland-pfälzische Gemeindeordnung die vertraglichen Verpflichtungen zur Bildung von Ortsbezirken in § 74 Abs. 4 GemO für unwirksam erklärt. Aufgrund eines Musterprozesses, den Rechtsanwalt Elmar König (SPD) vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz führte, wurde dieser Beschluss trotz dieser Vorschrift in der Gemeindeordnung für unwirksam erklärt, und bis auf weiteres bleiben den Groß-Winternheimern die volksnahen Institutionen Ortsbeirat und Ortsvorsteher erhalten.


