Groß Winternheim

Groß-Winternheim ist seit 1972 ein Gemeindeteil von Ingelheim am Rhein.

Der Ort verlor 1972 seine Eigenständigkeit und wurde von der Stadt Ingelheim am Rhein eingemeindet. Seitdem trägt er den Ortsteilnamen Groß-Winternheim. Aufgrund des Eingemeindungsvertrages verfügt Groß-Winternheim über einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher. Im Jahre 1999 beschloss die Stadt Ingelheim die Auflösung des Ortsbezirkes Groß-Winternheim, um Ortsvorsteher und Ortsbeirat abzuschaffen, weil die Rheinland-pfälzische Gemeindeordnung die vertraglichen Verpflichtungen zur Bildung von Ortsbezirken in § 74 Abs. 4 GemO für unwirksam erklärt. Aufgrund eines Musterprozesses, den Rechtsanwalt Elmar König (SPD) vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz führte, wurde dieser Beschluss trotz dieser Vorschrift in der Gemeindeordnung für unwirksam erklärt, und bis auf weiteres bleiben den Groß-Winternheimern die volksnahen Institutionen Ortsbeirat und Ortsvorsteher erhalten.

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Sporkenheim

Sporkenheim ist der kleinste Stadtteil von Ingelheim am Rhein.

Der Sporkenheimer Hof wird bereits unter dem Namen Spurchenheim im 12. Jahrhundert genannt. Im Jahre 1128 schenkte der Mainzer Erzbischof Adalbert den Chorbrüdern des hl. Martin zu Mainz zur Verbesserung ihrer Präbende den Hof zu Spurchenheim, welchen er von der Gräfin Richarda, der Gemahlin des Markgrafen Rudolf, erkauft hatte. Zuletzt besaß ihn das gräfliche Geschlecht derer von Ingelheim als kurpfälzisches Lehen.

Sporkenheim war im Gegensatz zu den vier anderen Stadtteilen nie ein selbständiger Ort, sondern gehörte, sofern nicht als Lehen anderweitig vergeben, immer zu Nieder-Ingelheim.

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